Rechte eines Krankenwagen-Fahrers
Posted by RadAlert | Posted in Allgemein, Recht | Posted on 29-10-2009
Tags:Blitzer, Darmstadt, Krankenwagen, Landesgericht, Rettungswagen
0
Bekommen Fahrer eines Krankenwagens einen Freischein zum Rasen? Und was passiert, wenn Krankenwägen beim Einsatz geblitzt werden? Diese Frage haben sich bestimmt schon die einen oder anderen Autofahrer gestellt. Auf guteFrage.net hat ein Fahrer einmal nachgefragt. Als Antwort bekam er vom User TheFrog folgendes:
Es gibt einsatzfahrten MIT Sonderrechten (also horn + blaulicht) und einsatzfahrten ohne. Die meisten sind ohne. Ob mit oder nicht eintscheidet die Einsatzleitzentrale je nach Fall. Die meisten sind ohne.
Wenn man auf einer Einsatzfahrt ohne Sonderrechte geblitzt wird, muss man zahlen. Auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten sind Geschwindigkeitsbegreenzungen außer Kraft gesetzt, wobei viele Kollegen – sofern es sich gefahrlos anbietet – an Stellen an denen bekannte feste Blitzer stehen trotzdem kurz auf die Gegenfahrbahn fahren.
Ausnahme wäre, wenn zwar keine Sonderrechte von der ELZ freigegeben wurden, man aber am Einsatzort eine deutlich schlimmere Situation als beschrieben vorfindet und dann aus eigenem Ermessen entscheidet den Patienten so schnell wie möglich (also mit Sonderrechten) ins KH zu bringen. Falls man dann geblitzt wird muss man seine Gründe danach dokumentieren um einer Strafe zu entgehen, wobei das in den meisten Fällen funktioniert.
Zwar haben Rettungswagen, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, ein so genanntes „Wegerecht“ aus § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), das ihnen auf den Straßen einen Vorrang gewährt und sie darin auch zur Abweichung von den Verkehrsregeln berechtigt. Auch ordnen das Blaulicht und das Martinshorn die übrigen Verkehrsteilnehmer an, dass „sofort freie Bahn zu schaffen ist“. Dennoch darf der Fahrer eines Rettungswagens keinesfalls „drauflos“ fahren.

Unglückliche Umstände führten in Darmstadt dazu, dass eine Autofahrerin einen heranrasenden Krankenwagen nicht hörte und ihn einfach mal rammte… Interessant ist der Fall, weil das Gericht die Umstände nicht abschließend klären konnte und daher eine Grundsatzentscheidung bei einer Kollision mit einem Rettungswagen treffen musste. Zunächst räumte das Gericht den weit verbreiteten Irrtum aus, dass bei einer solchen Kollision stets der beteiligte Autofahrer die alleinige Schuld trägt. Das Gericht verwies auf das bereits oben erläuterte “Wegerecht”. Trotz dieser Regel darf der Fahrer des Rettungswagens keinesfalls blind los fahren. Das Landesgericht Darmstadt sagte zu dem aktuellen Fall: „Die Sorgfaltspflichten des Fahrers des Rettungswagens wiegen besonders schwer, weil er sich bei der Einsatzfahrt über die eigentlichen Verkehrsregeln hinwegsetzt. Insbesondere bei der Einfahrt in eine Kreuzung bei »feindlichem Grün« muss der Fahrer daher besonders vorsichtig sein und darf erst dann die Fahrt fortsetzen, wenn er sich vergewissert hat, dass die Fahrbahn frei ist. Bestehen hieran Zweifel, muss er notfalls anhalten. Insbesondere bei der Einfahrt in eine Kreuzung bei »feindlichem Grün« muss der Fahrer daher besonders vorsichtig sein und darf erst dann die Fahrt fortsetzen, wenn er sich vergewissert hat, dass die Fahrbahn frei ist. Bestehen hieran Zweifel, muss er notfalls anhalten.“
Wenn ihr bereits Bltzer-Erfahrungen mit dem Krankenwagen sammeln konntet, dann nur her damit. Wir freuen uns auf euer Feedback!
Jetzt Twittern!




Heute bin ich über eine eine intelligente Bodenwelle aus Mexiko gestolpert – nun ja, nur virtuell. Die künstliche 

