Blitzerbilder fester Blitzer aus Ulm

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerland | Posted on 27-11-2009

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Für alle Ulm-Fahrer habe ich heute ein schönes Schmankerl, das wir der Südwest Presse verdanken.

Anbei einige Blitzer-Bilder der aktuellsten festen Blitzer in Ulm. Sofern Ihr noch weitere Blitzerbilder habt – ganz egal aus welcher Stadt – dann schickt sie uns einfach an kontakt@radalert.de.

Blitzer Autobahnzubringer Ulm
Hier steht der Blitzer auf dem Autobahnzubringer der B10/28. In Richtung stadteinwärts noch vor der Adenauerbrücke auf Neu-Ulmer Seite. 70er Bereich.

Blitzer Blaubeurerstrasse Ulm
Hier steht der Blitzer in der Blaubeurerstraße. In Richtung stadteinwärts in der Straßenmitte kurz nach Mc Donalds auf Höhe Reifenservice und Jehle. 50er Bereich.

Blitzer Hindenburgring Ulm
Hier steht der Blitzer auf dem Hindenburgring. In Richtung Autobahn A8 vor dem Blaubeurer Tor kurz nach der Esso-Tankstelle. 50er Bereich.

Blitzer Hindenburgring 2 Ulm
Hier steht der Blitzer auf dem Hindenburgring. In Richtung Neu-Ulm nach dem Blaubeurer Tor auf Höhe der Esso-Tankstelle. 50er Bereich.

Blitzer Illerstrasse Ulm
Hier steht der Blitzer in der Illerstraße. In Richtung stadteinwärts unmittelbar nach der Werbetafel und vor der Aral Tankstelle. 50er Bereich.

Blitzer Kurt-Schuhmacher-Ring Ulm
Hier stehen die Blitzer auf dem Kurt-Schuhmacher-Ring. In Richtung Wiblingen und Eselsberg auf Höhe Einmündung Jörg-Syrlin-Straße nach Söflingen. Hier wird beidseitig und auf gleicher Höhe geblitzt. 70er Bereich.

Blitzer Ludwig-Erhard-Brücke Ulm
Hier steht der Blitzer am Brückenanfang der Ludwig-Erhard-Brücke. In Richtung stadteinwärts nach der Kreisselausfahrt des Blaubeurer Rings. 50er Bereich.

Blitzer Michelsberg Ulm
Hier steht der Blitzer in der Eythstraße. In Richtung Kliniken am Michelsberg und Stuttgarter Straße. 30er Bereich.

Blitzer Oberkirchberg Ulm
Hier steht der Blitzer in Oberkirchberg. In Richtung Unterkirchberg auf Höhe Einmündung Bucher Straße. 50er Bereich.

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Funktionieren Radarwarngeräte wirklich zuverlässig?

Posted by Franz | Posted in Technik | Posted on 26-11-2009

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Nach dem letzten Gerichtsurteil bezüglich der illegalen Radarwarngeräte und den vielen Angeboten auf ebay möchte ich heute einmal Aufklärungsarbeit leisten.

Radarwarner: Warnen sie wirklich vor Blitzern?

Grundsätzlich muss man zu diese Art Radarwarner sagen, dass er nur vor Radar-Geräten warnt. Das bedeutet, dass diese Geräte bei anderen Meßverfahren, wie z.B. den Lichtschrankenmessungen, die keinerlei Strahlung aussenden, nicht wirklich funktionieren können.

Oft liest man in den Beschreibungen der Hersteller, dass ihre Radarwarner auch vor Messungen mit Laserpistolen warnen können, doch diese Aussage kann man nicht wirklich so stehen lassen. Überlegt man sich, wie Laserpistolen betrieben werden, so kommt man darauf, dass diese nicht ständig aktiv betrieben werden, sondern oft erst kurz vorm Vorbeifahren eingeschalten werden. Meist löst die Polizei die Messung aus wenn sie einen Raser kommen sieht oder wenn sie über Funk von einem Kollegen, der einige Hundert Meter vorher positioniert wurde, gewarnt werden. Da die Messung nur ca. 0,1 bis 0,3 Sekunden dauert, kann man nahezu zu 100% davon ausgehen, dass selbst der sensibelste Radarwarner nicht so schnell darauf reagieren kann. Somit kann man sagen, dass die pauschale Aussage, dass Lasermessungen über mehrere Kilometern entfernt festgestellt werden können, schlichtweg nicht stimmt.

Zudem sollte man sich bewusst sein, dass diese Art der Radarwarner nicht nur auf Radarfallen-Strahlen reagieren. So kann es auch einmal passieren, dass der Radarwarner Fehlalarm schlägt. Dies hängt damit zusammen, dass die Radarwarner bestimmte Frequenzbereichen nutzen, die beispielsweise auch automatische Türöffner verwenden.

Jetzt fragt ihr euch wahrscheinlich, wenn es aufgrund dieses Frequenzbereichs bei Radarwarnern zu Fehlalarmen führt, kommt es dann auch zu Meßfehlern bei den Geschwindigkeitsmeßgeräten? Nein, so ist das nicht. Es kann zwar einmal passieren, dass die Geschwindigkeitsmeßgeräte blockiert werden, doch es treten angeblich keine falschen Meßergebnisse auf.

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Kaufvertrag über Radarwarner, GPS-Warner und Laserstörer ist sittenwidrig

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 26-11-2009

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Eigentlich sollte es ja schon bekannt sein, dass Radarwarner, die darauf basieren, dass sie Radarwellen der Polizeigeräte erkennen, verboten sind – doch anscheinend ist dieser Tatbestand für den ein oder anderen Käufer kein Hinderniss, rechtliche Einsprüche bei Nichtfunktionsfähigkeit von Radargeräte geltend zu machen.

Radarwarner ValentineOne warnt vor Blitzer


Radarwarner warnt vor Blitzer

Vor Kurzem klagte eine Frau, da ihr 1060 Euro teures Warngerät nicht funktionierte. Das Gerät sollte laut ausdrücklichem Hinweis des Händlers über eine Basis-Codierung für Deutschland verfügen. Leider funktionierte der Radarwarner an den verschiedensten Radarmessstellen der Polizei im Bundesgebiet nicht wie gewünscht, die Dame fühlte sich betrogen und forderte Gerechtigkeit.

Vor Gericht wiesen die Bundesrichter die Klage allerdings zurück, denn seit dem 1. Januar 2002 ist es dem Führer eines Kraftfahrzeugs hierzulande untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Da der vorliegende Kaufvertrag ausschließlich der Begehung eines ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr dienen sollte, verstößt dieser laut Gericht sowieso gegen die guten Sitten und ist demnach für beide Seiten unhaltbar. Die Frau musste somit klein beigeben und konnte den bezahlten Preis für das funktionslose Warngerät nicht zurückfordern.

Vielleicht hätte die Dame das Geld lieber für ein neues iPhone mit kostenlosen Radarwarner RadAlert ausgeben sollen, dieses ist nicht dazu bestimmt…

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Gericht nutzt forensische Anthropologen zur Identifizierung von Rasern

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerfotos, Recht | Posted on 23-11-2009

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Ein Bekannter von mir steckt aktuell in einer großen Blitzer-Klage. Dabei geht es um den Zustand, dass er nicht derjenige ist, der auf dem Foto zu sehen ist.

“Ich bin nicht der auf dem Foto”, hört das Gericht wahrscheinlich schon desöfteren von Autofahrern, die wegen zu schnellen Fahrens vor Gericht stehen. Ob der Richter dies anerkennt hängt wesentlich von der Qualität des Blitzerfotos ab. Seit Kurzem hört man desöfteren, dass Richter für ihre Urteilssprüche auch Gutachten von forensischen Anthropologen nutzen.

forensische Anthropologen überführen Raser

In einem Beispiel war ein Autofahrer in die Radarfalle am Bielefelder Berg gerast, dabei wurde er mit Tempo 169 statt 100 geblitzt.

Gegen das Bußgeld von 275 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot legte dieser sofort Widerspruch ein, da er nicht gefahren sei. Die zweifellos männliche Person auf dem Foto der Radaranlage war bartlos, trug Brille und Schirmkappe. Der Angeklagte erschien zu seinem Gerichtstermin, wer ahnt es nicht, mit Vollbart und ohne Brille. Doch dabei hat der Raser seine Rechnung ohne die forensische Anthropologin gemacht. Die Sachverständige hatte ihren Laptop, Drucker und Kamera dabei und machte gleich im Gerichtssaal ein Foto vom Angeklagten. Sie bearbeitete es am Computer und verglich dieses mit dem Blitzerbild. Danach sah es für den Raser nicht mehr gut aus. Es liesen sich deutliche Übereinstimmungen und Unterschiede erkennen. Im Gerichtssaal hörte man dann “Querfurchung über die gesamte Stirn”, die “Welligkeit des Nasenrückens” und die “Vieleckigkeit des Gesichts”. All dies führte zu dem Ergebnis, dass “sehr wahrscheinliche Identität” vorlag.

Da der Angeklagte jedoch mit einer kleinen Baufirma selbstständig ist und ein zweimonatiges Fahrverbot zum Ruin führen könnte, erreichte er, dass der Amtsrichter das Fahrverbot auf einen Monat verringerte und das Bußgeld im Gegenzug auf 500 Euro erhöhte.

In einem anderen Fall hatte die Fahrerin mit ihrer Klage mehr Glück, sie hatte behauptet, ihre Mutter sei gefahren. Da hier das Blitzerfoto so schlecht war, konnte selbst die Expertin nicht weiterhelfen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Wir lernen also daraus, lieber die Schuld auf die Mutter schieben als nur zu behaupten, dass man es selbst nicht war…

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Poliscan Blitzer weiterhin in Kritik

Posted by Franz | Posted in Allgemein, Recht, Technik | Posted on 18-11-2009

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Schon vor längerer Zeit haben wir euch hier in unserem Blitzer-Blog den neuen Blitzer Poliscan von Vitronic vorgestellt. Dieser Blitzer wurde 2007 zugelassen und ist nicht nur optisch ansehbarer sondern auch dank der Lidar-Meßmethode auch intelligenter. So verspricht es zumindest der Hersteller.

Vitronic Säulenblitzer

“In nur einem Foto sind sowohl der Fahrerbereich, als auch das Kennzeichen sehr gut les- und auswertbar. Messwert, Zeugendaten, Ortszeit und andere Eingaben zu den Umgebungsbedingungen etc. sind integraler Bestandteil des digitalen Dokuments“. Diese geradezu penieble Erfassung führt zu “mehr Messgerechtigkeit und größerer Akzeptanz in der Öffentlichkeit.“

Doch das Messgerät PoliScan bekommt immer mehr Negativ-Presse. Es wird kritisiert dass er trotz Versprechungen nicht wirklich genau bestimmen kann, wer der Raser ist sobald sich mehr als ein Auto auf dem Bild befinden. Hintergrund zu dieser Vermutung ist die Tatsache, dass der PoliScan das Bild erst einige Meter nach der Messung schießt.

Erst vor Kurem wurde eine Autofahrerin vor dem Amtsgericht Dillenburg freigesprochen, weil das Gerät nach Aussage von vier Sachverständigen nicht auf sein korrektes Funktionieren kontrolliert werden konnte! Laut ADAC klagten allein dieses Jahr mehrere Zehntausend gegen Blitzerurteile, die auf Basis dieses Poliscans gefällt wurden.

Der auf Tempodelikte spezialisierte Anwalt Oliver Knapp aus Oberursel empfiehlt: „Einem jetzt betroffenen Bürger kann man aus anwaltlicher Sicht nur raten, Rechtsmittelbeschwerde einzureichen, wenn er mit PoliScan geblitzt wurde.“

Also Augen auf, wenn der nächste Blitzerbescheid in den Briefkasten flattert. Vielleicht kann man ja da noch etwas dran drehen…

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Gemeinde least Blitzer und beteiligt Hersteller am Gewinn

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerland, Skurriles | Posted on 17-11-2009

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In der hessischen Gemeinde Burghaun wollte die Stadt besonders schlau sein was die Bestrafung von Temposündern angeht. Wie das ZDF-Magazin Wiso vor Kurzem berichtete, hat die Gemeinde zwei Blitzer vom Hersteller Robot Visual Systems geleast. Diese Tatsache allein ist für uns schon lange nichts neues mehr, wir wissen ja auch schon, dass man Blitzeranlagen mieten kann. Doch das eher absurde an dieser Geschichte ist, dass die Gemeinde Burghaun den Hersteller an den Bußgeld-Einnahmen laut Vertrag beteiligt.

traffistar520-1 von robot visual systems

Die Gemeinde kam auf die Idee da die beiden Starenkästen schon längst in die Jahre gekommen waren. Da man sich die Kosten in Höhe von 100.000 Euro aber nicht leisten konnten, beschloss die Gemeinde den genannten Leasing-Vertrag über zwei nagelneue Blitzer mit dem Hersteller abzuschließen.

Der Bügermeister Alexander Hohmann erklärte im ZDF: „Der Hersteller sah sich die Gegebenheiten vor Ort an, ob sich die Sache auch rentiert“. Der Gemeinde ging es in erster Linie um die Verkehrssicherheit seiner Bürger, dem Hersteller ging es anscheinend mehr um ein lukratives Geschaftsmodell. Es ist tatsächlich so, dass Robot Visual Systems an jedem Bußgeld fünf Euro verdient und das über einen Zeitraum von zwei Jahren. „Dafür umfasst unsere Leistung den Aufbau, die Versicherung, die Reparatur und die Wartung der Anlage“, erläuterte Börries Lorenz-Meyer von Robot Visual Systems im ZDF.

Ich weiß nicht, wie blauäugig die Gemeinde kalkuliert hat, doch der Aufschrei über diese Vertragsklausel wird immer lauter. Denn der Gemeinde drohen Steuergelder verloren zu gehen: „Problematisch wird es dann, wenn die Einnahmen der Firma die Kosten der Anlage übersteigen“, stellt Karl-Christian Schelzke vom Hessischen Städte- und Gemeindebund klar. Auch der ADAC hält deswegen das gesamte Leasingmodell für sehr fragwürdig.

Laut ZDF will Burghaun nach dem Bericht nun nachträglich eine Obergrenze in dem Vertrag festlegen. Wir wünschen viel Spaß dabei, diese Klausel im Nachhinein ändern zu lassen!

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Angestellter betrügt Bußgeldstelle und erhält zum Schluß noch Abfindung

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerland | Posted on 16-11-2009

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Was sagt man dazu! In Solingen soll ein Angestellter der Bußgeldstelle einem befreundeten Verkehrssünder absichtlich geschützt haben. Er soll den Verkehrssünder auf dem Blitzerfoto identifiziert haben, in die Akte schrieb er jedoch, dass dieser von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Der Verkehrssünder hat jedoch selbst zugegeben, dass er zu schnell gefahren ist. Da hätten sich die beiden wohl besser absprechen müssen, denn der städtische Mitarbeiter wurde danach aufgrund dieses Vorfalls gekündigt.

Stadtwappen Solingen

Was nun schon ein wenig dreist wirkt: Der ehemalige Mitarbeiter klagte gegen die Stadt, da er die Kündigung nicht akzeptieren wollte.„Sie können mich wenigstens in einen anderen Bereich versetzen“, sagte er. Der Verteidiger der Stadt wies dies jedoch zurück: „Das Vertrauen ist zerstört. Außerdem kommt so etwas weder bei den Bürgern noch bei den anderen städtischen Mitarbeitern gut an.“ Zudem habe man keine offene Stelle, in der man den Kläger unterbringen könne.

Nachdem der Kläger und sein Anwalt die Unterschrift der Kündigung angezweifelt hatten, einigten sich die beiden Seiten zum Schluß doch noch. Der ehemalige Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung erhält eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro von der Stadt. Zudem haben das Gerichtsverfahren und seine Kündigung keinen Einfluss auf das Arbeitnehmerdarlehen, das er von der Stadt bezieht. Die außerordentliche Kündigung des Ex-Angestellten wird zudem in eine ordentliche Kündigung umgewandelt.

Was haltet ihr von dieser Geschichte? Sind die 10.000 Euro Abfingung gerechtfertigt?

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Geblitzt – wann endet die Verjährungsfrist?

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 13-11-2009

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Auf GuteFrage.net bin ich über eine Frage gestolpert, die vielleicht auch euch interessieren könnte: “Geblitz, wie lang dauert es bis man Post bekommt?“. Selbstverständlich zielte diese Frage darauf hinaus, wieviel Zeit vergehen muss, bis die Ordnungswidrigkeit verfällt.

Geblitzt - Wann endet Verjährungsfrist? Justitia gibt die Antwort!

Die meisten Antworten zielten auf den § 26 Absatz 3 StVG ab, der besagt, dass eine Dreimonatsfrist für die Verfolgungsverjährung existiert. Prinzipiell wird dieser von den Autofahreren immer so vertanden, dass man noch einmal Glück gehabt hat, sofern man drei Monate nach dem Blitz-Vorfall, keinen bösen Brief erhalten hat. Doch Achtung, darauf sollte man sich nicht blind verlassen! Selbst wenn zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, sollte man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist. Es existieren nämlich nach § 33 OWiG zahlreiche Umstände, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.

Rechtsanwalt Karl Brenner schreibt auf seiner Homepage dazu:

Die Frist beginnt mit der Beendung der Tat zu laufen (§ 33 Abs. 3 OWiG). Die Beendung fällt bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit der Vollendung zusammen. Vollendet ist die Tat, wenn alle objektiven Tatbestandsmerkmale (sie stehen im Gesetz, z.B. „Wer“, „Einführer“, „verweigert“, „fährt“, „verschweigt“) verwirklicht sind. Das bedeutet beispielsweise, wenn vor Ablauf der Dreimonatsfrist kein Bußgeldbescheid erlassen wird (und demgemäß auch nicht zugestellt werden kann), dann ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Ein Bußgeldbescheid kann nach der Verjährung nicht mehr erlassen werden. Wer dies dennoch tut, kann eine strafbare Handlung begehen, nämlich die Verfolgung eines Unschuldigen (§ 344 StGB).

Im § 33 Abs. 1 OWiG hat der Gesetzgeber aber eine Reihe von “Unterbrechungshandlungen” erlaubt. Diese Aufzählung ist erschöpfend, d. h. andere Unterbrechungshandlungen sind keine Unterbrechungshandlungen, sie haben keine rechtliche Wirkung. Die rechtliche Auswirkung einer wirksamen Unterbrechungshandlung besteht darin, dass die Verjährungsfrist mit der verjährungsunterbrechenden Maßnahme neu zu laufen beginnt (§ 33 Abs. 3 OWiG), also – grundsätzlich – weitere drei Monate.

Also können wir abschließend sagen, hört man drei Monate nach einer Ordnungswidrigkeit noch immer nichts von den Behörden, kann man sich vielleicht schon einmal freuen – doch sich nicht in Sicherheit wiegen!

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Der Teddy war´s!

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerfotos | Posted on 13-11-2009

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Teddy am Steuer Ob dieser plüschige Fahrer überhaupt einen Führerschein hat? Nachdem die Ausrede “Ich war das nicht, der Teddy ist gefahren!” die Beamten der Polizei Brandenburg nicht wirklich überzeugte, zog es der tatsächliche Fahrer vor, das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Und was lernen wir daraus? Es bringt nichts, einen Teddy bei Geschwindigkeitsdelikten vorzuschieben!

Vielen Dank an die Polizei Brandenburg für die Bereitstellung dieses Blitzerfotos. Schade, dass es nur so klein ist…

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Blitzer überführt verantwortungslosen Busfahrer

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerland | Posted on 13-11-2009

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Dass Blitzerfotos manchmal auch einem guten Zwecke dienen, das haben wir in der Vergangenheit ja schon im Falle der Schlecker-Diebe mitbekommen. Nun konnte die Polizei von Zweibrücken auf der A8 bei Zweibrücken einen verantwortungslosen Busfahrer aus dem Saarland aus dem Verkehr ziehen. Wie die Polizei-Beamten mitteilten, war ihnen der Busfahrer bei einer Geschwindigkeitskontrolle aufgefallen.

Auf dem Blitzerbild sei folgende Situation zu erkennen: “Der Bus ist mit Fahrgästen besetzt, der Fahrer hat zeitgleich beide Hände am Kopf, die linke Hand mit dem Handy am Ohr, er ist nicht angeschnallt, gesteuert wird der Bus mit den Ellbogen, der Fahrer fährt nicht die erlaubten 80 sondern 90 Stundenkilometer.

Zum Glück fahre ich so selten Bus! Doch wenn ich es mir genau überlege, möchte ich auch nicht wirklich einem derart beschäftigen Busfahrer im Straßenalltag als Autofahrer begegnen… Mich erinnert dieser Fahrer an das Autobahnplakat 2002 vom DVR, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat, zum Thema “…und wer fährt?”

Autobahnplakat DVR zum Thema "...und wer fährt?"

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