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Taumittelsprühanlage verfälscht Blitzer-Messergebnisse

Geschrieben von Franz | Geschrieben in Blitzerland, Recht | Geschrieben am 04-11-2009

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Ein Artikel im Westfalen-Blatt erzählt von dem eher hilflos als einfallsreich wirkenden Einspruch eines Studentens gegen den Blitzer am Bielefelder Berg. Der Rechtsanwalt schiebt in dessen Fall alles auf die Taumittelsprühanlage, die das Messergebnis extrem beeinträchtige.

Für alle, die nicht genau wissen, was eine Taumittelsprühanlage ist, habe ich mir das selbstverständlich einmal nachgeschlagen. Damit ihr diesen Fall auch zu 100% nachvollziehen könnt. Laut Wikipedia ist eine Taumittelsprühanlage

eine stationäre Anlage zum selbsttätigen Aufbringen flüssiger Auftaumittel. An besonders empfindlichen Gefällstrecken (z. B. A 8 am Drackensteiner Hang) und Brücken (z. B. Wiehltalbrücke auf der A 4 zwischen Köln und Olpe) werden solche Anlagen installiert, um winterliche Reifglätte zu bekämpfen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Als Taumittel wird eine Salzwassermischung mit einem hohen Salzanteil (über 20 %) verwendet. Die gleichmäßige und damit auch umweltschonende Verteilung des Taumittels auf der Fahrbahn erfolgt durch seitlich am Fahrbahnrand angebrachte oder mittig in die Fahrbahn eingebaute Sprühdüsen.

Verfälscht Taumittelsprühanlage Blitzer-Ergebnisse?

Wenn ihr die Leitplanke genauer betrachtet, dann seht ihr die Sprühdüsen.

Und wer fragte sich noch nicht, ob diese Taumittelsprühanlage das Messverhalten von Blitzern für den Autofahrer negativ beeinträchtige?

Der Student fasste allen Mut zusammen und gab sich als Sprachrohr aller Sprühanlagen-Geschädigten. Sein Anwalt schrieb, man müsse “davon ausgehen, dass die elektrische Installation dieser Anlage und die damit verbundene Andersartigkeit der Struktur des Untergrundes” zu Messfehlern führe. Obwohl er sogleich einschränkte: “Ich kenne die Funktion der Taumittelsprühanlage nicht.” Hätte er doch vorher auch in Wikipedia einmal nachgeschlagen.

Doch das ganze war sowieso vergeblich, das Amtsgericht ließ einen Beweisantrag erst gar nicht zu. Der Amtsrichter Ralf Stoffregen war über den Einspruch weniger überrascht, denn nach Erkenntnissen seiner Kollegen gibt es jeden Tag mindestens zehn neue Verfahren mit Einsprüchen gegen die A2-Bußgelder. Doch das mit der Taumittelsprühanlage war bis jetzt noch nie da…

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