Blitzer-Fotos legal?

Posted by Franz | Posted in Allgemein, Blitzerland, Recht | Posted on 03-05-2010

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Was sollen wir nun glauben? Sind Blitzer-Fotos nun legal oder illegal? Aktuell kursieren wieder an vielen Stellen diverse Berichte über Raser, deren Blitzer-Fots vor Gericht nicht für rechtsgültig anerkannt wurden. Der aktuellste Bericht ist auf Focus online zu lesen.

Hierbei ging es um einen Fall aus dem sächsischen Eilenburg. Hier hat das Amtsgericht am 16. März das Verfahren gegen einen rasenden Taxifahrer eingestellt, da das Beweißfoto aus der mobilen Blitzanlage dessen „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt hatte…

Was soll man dazu sagen? Kreativität siegt?!? Oder man muss nur dreist genug sein?!? Was auch immer. Letztendlich scheint es sich unterm Strich zu lohnen, seinen Bußgeldbescheid einfach einmal anzufechten…

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Bild Zeitung berichtet vom Blitzer-Chaos bei der Polizei

Posted by Franz | Posted in Allgemein, Blitzerland, Recht, Skurriles | Posted on 17-03-2010

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Erst gestern berichtete die BILD Zeitung, dass die Polizei in Sachsen einiges zu tun hatte. Grund: Die Polizisten mussten alle ProViDa-Kameras aus ihren Streifenwagen ausbauen. Die Technik ist offenbar nicht zugelassen. Hui, wie peinlich!

Doch die Pannenstrecke bei der Polizei Sachsen hört nicht auf. Nun wollten die Polizisten wieder auf ihre herkömmlichen Blitzer für den Straßenrand zurückgreifen, doch der weitverbreitete Blitzer ESO-ES 3.0 hat anscheinend einen Softwarefehler und sorgt so für fehlerhafte Messergebnisse.

Laut Bild Zeitung informierte der Hersteller die Polizei, Städte, Gemeinden über diesen Zustand. Betroffen sind auch Messungen aus 2009 und 2010. Der Verkehrsanwalt Nils Hulinsk sagte gegenüber BILD: „Auf dem Blitzerfoto ist nicht der gesamte Messbereich sichtbar. Es könnte also auch ein anderes Fahrzeug geblitzt worden sein.“

So auch bei einem Kläger aus Leipzig. Er fuhr auf der A72 bei Zwickau angeblich 41 km/h zu schnell (erlaubt sind 100 km/h). Die Strafe: 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Der angebliche Raser klagt nun dagegen, sein Prozess ist für Mai angesetzt.

Wenn ihr also in der Vergangenheit mit einem Blitzer ESO-ES 3.0 geblitzt worden seid solltet ihr es euch unter Umständen überlegen, dieses Urteil anzufechten…

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Was darf der Weihnachtsmann im Straßenverkehr?

Posted by RadAlert | Posted in Recht | Posted on 07-12-2009

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Bei United Networker bin ich auf einen tollen Artikel gestoßen, der sich vor allem an alle zukünftigen Rauschebärte (Ich hab ihn für euch an das anstehende Weihnachtsfest angepasst ;) ) richtet.

Viele Weihnachtsmänner werden in Kürze ihre klassischen Rentierschlitten gegen moderne Automobile eintauschen. Dann gilt es – trotz Auslieferungsstress – im weihnachtlichen Straßenverkehr einiges zu beachten.

Weihnachtsmann im Auto

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt mit Blick auf die Verkehrssicherheit, den Rauschebart so zu stutzen, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Masken, die die Sicht einschränken, sind tabu und sollten erst kurz vor dem Einstieg in den Schornstein angezogen werden. Sonst muss selbst ein Weihnachtsmann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit zudem der Verlust des Kaskoschutzes. Ähnliches gilt für klobige Stiefel, dicke Mäntel und Zipfelmützen: Solange sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und dem Weihnachtsmann am Steuer nicht behindern, ist dagegen nichts einzuwenden. Andernfalls sollte die weihnachtliche Ausrüstung sicher im Kofferraum transportiert und erst am Ort der Bescherung angelegt werden.

Der Weihnachtsmann darf auf deutschen Straßen zudem nicht mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs sein, sondern sollte sich selbstverständlich an Tempolimits halten. “Rauscht ein ‘Rauschebärtiger’ dennoch in einen Blitzer, kann das den Ermittlungsbehörden Probleme bereiten. Wenn nicht festgestellt werden kann, wer am Steuer saß – beziehungsweise wenn der maskierte Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann – muss das Bußgeldverfahren im Zweifelsfall eingestellt werden. Zeugen können jedoch vorher zu Aussagen verpflichtet werden”, erklärt AvD-Rechtsexperte Herbert Engelmohr. Der AvD weist zudem darauf hin, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei einem schwerwiegenden Verstoß dem Fahrzeughalter auferlegen kann, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen. Wer sein Auto an den Weihnachtsmann verleiht, sollte ihn also bitten, weder sich selbst, noch Knecht Rupprecht oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wichtig ist auch, beim abendlichen Stiefelfüllen vorschriftsmäßig zu parken. Die Ordnungshüter willigen nur selten ein, “Knöllchen” gegen Nüsse, Mandarinen oder Lebkuchen einzutauschen.

Präventiv können sich alle Weihnachtsmänner den Radarwarner RadAlert auf ihr Smartphone laden um sich so vor unangenehme Weihnachtspost zu schützen.

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Sind Blitzer nun rechtswidrig?

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 07-12-2009

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Ganz ehrlich, lange Zeit war mir die öffentliche Diskussion um die “Rechtswidirgkeit von Blitzern im Allgemeinen” zu dämlich. Doch nachdem diese Diskussion einfach nicht aufhören wollte, habe ich dann doch meine Aufmerksamkeit diesem Thema gewidmet.

Videoüberwachung auf Autobahnbrücke

Letztendlich führt die große Aufregung darauf zurück, dass das Oberlandesgericht Oldenburg eine fortlaufende Videokontrolle – so wie sie in der Vergangenheit z.B. auf Autobahnbrücken durchgeführt wurde – als illegal erklärte. Ich glaube, das ist ein nachvollziehbares Urteil, dem alle Autofahrer zustimmen werden. Denn hier geht es darum, dass in der Vergangenheit willkürlich jeder Autofahrer als potentieller Raser angesehen und erst einmal präventiv observiert wurde.

Ganz schlaue, wie der oberste Datenschützer von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, griffen nun dieses Urteil auf und stellten daraufhin das ganze System in Frage. Er behauptet gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa, dass auch für Blitzer eine gesetzliche Grundlage fehlt. Ziemlich provokante Aussage, die nun auch ein Innenminister Lorenz Caffier (CDU) nicht so stehen lassen konnte. Er warf Neumann vor, er vergleiche Äpfel mit Birnen, denn das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg beziehe sich nur auf eine verdachtsunabhängige Dauerüberwachung. Und beim Blitzen werde zunächst der Verstoß festgestellt und danach erst das Blitzerfoto gemacht. Nun kommen, wie so oft im Leben, auch noch Mißverständnisse hinzu… Neumann bekräftigt, es gehe ihn nicht darum Raser in Schutz zu nehmen, sondern die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen!

Vielleicht sollte man als Hintergrundwissen folgendes wissen: Neumann selbst erkannte wohl keinen “begründeten Verdacht” als ihn eine Zivilstreife im Februar 2006 beim Überfahren einer roten Ampel filmte. Er argumentierte vor dem Amtsgericht Schwerin, dass es sich in seinem Fall um eine “verdeckte Überwachung” handelte und er sein Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” verletzt sehe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Daten zwar rechtswidrig erhoben wurden, diese jedoch verwertet werden dürften.

Doch damit ist nun Schluss. Die Oldenburger Richter beanstandeten ein Messverfahren, bei dem Autofahrer verdachtsunabhängig gefilmt werden – also auch solche, die nicht rasen und nicht zu dicht auffahren. Nun dürfen, so das OLG, die Aufnahmen auch nicht mehr als Beweis in einem Bußgeldverfahren dienen.

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Kaufvertrag über Radarwarner, GPS-Warner und Laserstörer ist sittenwidrig

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 26-11-2009

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Eigentlich sollte es ja schon bekannt sein, dass Radarwarner, die darauf basieren, dass sie Radarwellen der Polizeigeräte erkennen, verboten sind – doch anscheinend ist dieser Tatbestand für den ein oder anderen Käufer kein Hinderniss, rechtliche Einsprüche bei Nichtfunktionsfähigkeit von Radargeräte geltend zu machen.

Radarwarner ValentineOne warnt vor Blitzer


Radarwarner warnt vor Blitzer

Vor Kurzem klagte eine Frau, da ihr 1060 Euro teures Warngerät nicht funktionierte. Das Gerät sollte laut ausdrücklichem Hinweis des Händlers über eine Basis-Codierung für Deutschland verfügen. Leider funktionierte der Radarwarner an den verschiedensten Radarmessstellen der Polizei im Bundesgebiet nicht wie gewünscht, die Dame fühlte sich betrogen und forderte Gerechtigkeit.

Vor Gericht wiesen die Bundesrichter die Klage allerdings zurück, denn seit dem 1. Januar 2002 ist es dem Führer eines Kraftfahrzeugs hierzulande untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Da der vorliegende Kaufvertrag ausschließlich der Begehung eines ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr dienen sollte, verstößt dieser laut Gericht sowieso gegen die guten Sitten und ist demnach für beide Seiten unhaltbar. Die Frau musste somit klein beigeben und konnte den bezahlten Preis für das funktionslose Warngerät nicht zurückfordern.

Vielleicht hätte die Dame das Geld lieber für ein neues iPhone mit kostenlosen Radarwarner RadAlert ausgeben sollen, dieses ist nicht dazu bestimmt…

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Gericht nutzt forensische Anthropologen zur Identifizierung von Rasern

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerfotos, Recht | Posted on 23-11-2009

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Ein Bekannter von mir steckt aktuell in einer großen Blitzer-Klage. Dabei geht es um den Zustand, dass er nicht derjenige ist, der auf dem Foto zu sehen ist.

“Ich bin nicht der auf dem Foto”, hört das Gericht wahrscheinlich schon desöfteren von Autofahrern, die wegen zu schnellen Fahrens vor Gericht stehen. Ob der Richter dies anerkennt hängt wesentlich von der Qualität des Blitzerfotos ab. Seit Kurzem hört man desöfteren, dass Richter für ihre Urteilssprüche auch Gutachten von forensischen Anthropologen nutzen.

forensische Anthropologen überführen Raser

In einem Beispiel war ein Autofahrer in die Radarfalle am Bielefelder Berg gerast, dabei wurde er mit Tempo 169 statt 100 geblitzt.

Gegen das Bußgeld von 275 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot legte dieser sofort Widerspruch ein, da er nicht gefahren sei. Die zweifellos männliche Person auf dem Foto der Radaranlage war bartlos, trug Brille und Schirmkappe. Der Angeklagte erschien zu seinem Gerichtstermin, wer ahnt es nicht, mit Vollbart und ohne Brille. Doch dabei hat der Raser seine Rechnung ohne die forensische Anthropologin gemacht. Die Sachverständige hatte ihren Laptop, Drucker und Kamera dabei und machte gleich im Gerichtssaal ein Foto vom Angeklagten. Sie bearbeitete es am Computer und verglich dieses mit dem Blitzerbild. Danach sah es für den Raser nicht mehr gut aus. Es liesen sich deutliche Übereinstimmungen und Unterschiede erkennen. Im Gerichtssaal hörte man dann “Querfurchung über die gesamte Stirn”, die “Welligkeit des Nasenrückens” und die “Vieleckigkeit des Gesichts”. All dies führte zu dem Ergebnis, dass “sehr wahrscheinliche Identität” vorlag.

Da der Angeklagte jedoch mit einer kleinen Baufirma selbstständig ist und ein zweimonatiges Fahrverbot zum Ruin führen könnte, erreichte er, dass der Amtsrichter das Fahrverbot auf einen Monat verringerte und das Bußgeld im Gegenzug auf 500 Euro erhöhte.

In einem anderen Fall hatte die Fahrerin mit ihrer Klage mehr Glück, sie hatte behauptet, ihre Mutter sei gefahren. Da hier das Blitzerfoto so schlecht war, konnte selbst die Expertin nicht weiterhelfen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Wir lernen also daraus, lieber die Schuld auf die Mutter schieben als nur zu behaupten, dass man es selbst nicht war…

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Poliscan Blitzer weiterhin in Kritik

Posted by Franz | Posted in Allgemein, Recht, Technik | Posted on 18-11-2009

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Schon vor längerer Zeit haben wir euch hier in unserem Blitzer-Blog den neuen Blitzer Poliscan von Vitronic vorgestellt. Dieser Blitzer wurde 2007 zugelassen und ist nicht nur optisch ansehbarer sondern auch dank der Lidar-Meßmethode auch intelligenter. So verspricht es zumindest der Hersteller.

Vitronic Säulenblitzer

“In nur einem Foto sind sowohl der Fahrerbereich, als auch das Kennzeichen sehr gut les- und auswertbar. Messwert, Zeugendaten, Ortszeit und andere Eingaben zu den Umgebungsbedingungen etc. sind integraler Bestandteil des digitalen Dokuments“. Diese geradezu penieble Erfassung führt zu “mehr Messgerechtigkeit und größerer Akzeptanz in der Öffentlichkeit.“

Doch das Messgerät PoliScan bekommt immer mehr Negativ-Presse. Es wird kritisiert dass er trotz Versprechungen nicht wirklich genau bestimmen kann, wer der Raser ist sobald sich mehr als ein Auto auf dem Bild befinden. Hintergrund zu dieser Vermutung ist die Tatsache, dass der PoliScan das Bild erst einige Meter nach der Messung schießt.

Erst vor Kurem wurde eine Autofahrerin vor dem Amtsgericht Dillenburg freigesprochen, weil das Gerät nach Aussage von vier Sachverständigen nicht auf sein korrektes Funktionieren kontrolliert werden konnte! Laut ADAC klagten allein dieses Jahr mehrere Zehntausend gegen Blitzerurteile, die auf Basis dieses Poliscans gefällt wurden.

Der auf Tempodelikte spezialisierte Anwalt Oliver Knapp aus Oberursel empfiehlt: „Einem jetzt betroffenen Bürger kann man aus anwaltlicher Sicht nur raten, Rechtsmittelbeschwerde einzureichen, wenn er mit PoliScan geblitzt wurde.“

Also Augen auf, wenn der nächste Blitzerbescheid in den Briefkasten flattert. Vielleicht kann man ja da noch etwas dran drehen…

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Geblitzt – wann endet die Verjährungsfrist?

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 13-11-2009

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Auf GuteFrage.net bin ich über eine Frage gestolpert, die vielleicht auch euch interessieren könnte: “Geblitz, wie lang dauert es bis man Post bekommt?“. Selbstverständlich zielte diese Frage darauf hinaus, wieviel Zeit vergehen muss, bis die Ordnungswidrigkeit verfällt.

Geblitzt - Wann endet Verjährungsfrist? Justitia gibt die Antwort!

Die meisten Antworten zielten auf den § 26 Absatz 3 StVG ab, der besagt, dass eine Dreimonatsfrist für die Verfolgungsverjährung existiert. Prinzipiell wird dieser von den Autofahreren immer so vertanden, dass man noch einmal Glück gehabt hat, sofern man drei Monate nach dem Blitz-Vorfall, keinen bösen Brief erhalten hat. Doch Achtung, darauf sollte man sich nicht blind verlassen! Selbst wenn zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, sollte man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist. Es existieren nämlich nach § 33 OWiG zahlreiche Umstände, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.

Rechtsanwalt Karl Brenner schreibt auf seiner Homepage dazu:

Die Frist beginnt mit der Beendung der Tat zu laufen (§ 33 Abs. 3 OWiG). Die Beendung fällt bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit der Vollendung zusammen. Vollendet ist die Tat, wenn alle objektiven Tatbestandsmerkmale (sie stehen im Gesetz, z.B. „Wer“, „Einführer“, „verweigert“, „fährt“, „verschweigt“) verwirklicht sind. Das bedeutet beispielsweise, wenn vor Ablauf der Dreimonatsfrist kein Bußgeldbescheid erlassen wird (und demgemäß auch nicht zugestellt werden kann), dann ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Ein Bußgeldbescheid kann nach der Verjährung nicht mehr erlassen werden. Wer dies dennoch tut, kann eine strafbare Handlung begehen, nämlich die Verfolgung eines Unschuldigen (§ 344 StGB).

Im § 33 Abs. 1 OWiG hat der Gesetzgeber aber eine Reihe von “Unterbrechungshandlungen” erlaubt. Diese Aufzählung ist erschöpfend, d. h. andere Unterbrechungshandlungen sind keine Unterbrechungshandlungen, sie haben keine rechtliche Wirkung. Die rechtliche Auswirkung einer wirksamen Unterbrechungshandlung besteht darin, dass die Verjährungsfrist mit der verjährungsunterbrechenden Maßnahme neu zu laufen beginnt (§ 33 Abs. 3 OWiG), also – grundsätzlich – weitere drei Monate.

Also können wir abschließend sagen, hört man drei Monate nach einer Ordnungswidrigkeit noch immer nichts von den Behörden, kann man sich vielleicht schon einmal freuen – doch sich nicht in Sicherheit wiegen!

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Taumittelsprühanlage verfälscht Blitzer-Messergebnisse

Posted by Franz | Posted in Blitzerland, Recht | Posted on 04-11-2009

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Ein Artikel im Westfalen-Blatt erzählt von dem eher hilflos als einfallsreich wirkenden Einspruch eines Studentens gegen den Blitzer am Bielefelder Berg. Der Rechtsanwalt schiebt in dessen Fall alles auf die Taumittelsprühanlage, die das Messergebnis extrem beeinträchtige.

Für alle, die nicht genau wissen, was eine Taumittelsprühanlage ist, habe ich mir das selbstverständlich einmal nachgeschlagen. Damit ihr diesen Fall auch zu 100% nachvollziehen könnt. Laut Wikipedia ist eine Taumittelsprühanlage

eine stationäre Anlage zum selbsttätigen Aufbringen flüssiger Auftaumittel. An besonders empfindlichen Gefällstrecken (z. B. A 8 am Drackensteiner Hang) und Brücken (z. B. Wiehltalbrücke auf der A 4 zwischen Köln und Olpe) werden solche Anlagen installiert, um winterliche Reifglätte zu bekämpfen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Als Taumittel wird eine Salzwassermischung mit einem hohen Salzanteil (über 20 %) verwendet. Die gleichmäßige und damit auch umweltschonende Verteilung des Taumittels auf der Fahrbahn erfolgt durch seitlich am Fahrbahnrand angebrachte oder mittig in die Fahrbahn eingebaute Sprühdüsen.

Verfälscht Taumittelsprühanlage Blitzer-Ergebnisse?

Wenn ihr die Leitplanke genauer betrachtet, dann seht ihr die Sprühdüsen.

Und wer fragte sich noch nicht, ob diese Taumittelsprühanlage das Messverhalten von Blitzern für den Autofahrer negativ beeinträchtige?

Der Student fasste allen Mut zusammen und gab sich als Sprachrohr aller Sprühanlagen-Geschädigten. Sein Anwalt schrieb, man müsse “davon ausgehen, dass die elektrische Installation dieser Anlage und die damit verbundene Andersartigkeit der Struktur des Untergrundes” zu Messfehlern führe. Obwohl er sogleich einschränkte: “Ich kenne die Funktion der Taumittelsprühanlage nicht.” Hätte er doch vorher auch in Wikipedia einmal nachgeschlagen.

Doch das ganze war sowieso vergeblich, das Amtsgericht ließ einen Beweisantrag erst gar nicht zu. Der Amtsrichter Ralf Stoffregen war über den Einspruch weniger überrascht, denn nach Erkenntnissen seiner Kollegen gibt es jeden Tag mindestens zehn neue Verfahren mit Einsprüchen gegen die A2-Bußgelder. Doch das mit der Taumittelsprühanlage war bis jetzt noch nie da…

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Rechte eines Krankenwagen-Fahrers

Posted by RadAlert | Posted in Allgemein, Recht | Posted on 29-10-2009

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Bekommen Fahrer eines Krankenwagens einen Freischein zum Rasen? Und was passiert, wenn Krankenwägen beim Einsatz geblitzt werden? Diese Frage haben sich bestimmt schon die einen oder anderen Autofahrer gestellt. Auf guteFrage.net hat ein Fahrer einmal nachgefragt. Als Antwort bekam er vom User TheFrog folgendes:

Es gibt einsatzfahrten MIT Sonderrechten (also horn + blaulicht) und einsatzfahrten ohne. Die meisten sind ohne. Ob mit oder nicht eintscheidet die Einsatzleitzentrale je nach Fall. Die meisten sind ohne.

Wenn man auf einer Einsatzfahrt ohne Sonderrechte geblitzt wird, muss man zahlen. Auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten sind Geschwindigkeitsbegreenzungen außer Kraft gesetzt, wobei viele Kollegen – sofern es sich gefahrlos anbietet – an Stellen an denen bekannte feste Blitzer stehen trotzdem kurz auf die Gegenfahrbahn fahren.


Ausnahme wäre, wenn zwar keine Sonderrechte von der ELZ freigegeben wurden, man aber am Einsatzort eine deutlich schlimmere Situation als beschrieben vorfindet und dann aus eigenem Ermessen entscheidet den Patienten so schnell wie möglich (also mit Sonderrechten) ins KH zu bringen. Falls man dann geblitzt wird muss man seine Gründe danach dokumentieren um einer Strafe zu entgehen, wobei das in den meisten Fällen funktioniert.


Zwar haben Rettungswagen, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, ein so genanntes „Wegerecht“ aus § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), das ihnen auf den Straßen einen Vorrang gewährt und sie darin auch zur Abweichung von den Verkehrsregeln berechtigt. Auch ordnen das Blaulicht und das Martinshorn die übrigen Verkehrsteilnehmer an, dass „sofort freie Bahn zu schaffen ist“. Dennoch darf der Fahrer eines Rettungswagens keinesfalls „drauflos“ fahren.

rettungswagen Rechte eines Krankenwagen Fahrers

Unglückliche Umstände führten in Darmstadt dazu, dass eine Autofahrerin einen heranrasenden Krankenwagen nicht hörte und ihn einfach mal rammte… Interessant ist der Fall, weil das Gericht die Umstände nicht abschließend klären konnte und daher eine Grundsatzentscheidung bei einer Kollision mit einem Rettungswagen treffen musste. Zunächst räumte das Gericht den weit verbreiteten Irrtum aus, dass bei einer solchen Kollision stets der beteiligte Autofahrer die alleinige Schuld trägt. Das Gericht verwies auf das bereits oben erläuterte “Wegerecht”. Trotz dieser Regel darf der Fahrer des Rettungswagens keinesfalls blind los fahren. Das Landesgericht Darmstadt sagte zu dem aktuellen Fall: „Die Sorgfaltspflichten des Fahrers des Rettungswagens wiegen besonders schwer, weil er sich bei der Einsatzfahrt über die eigentlichen Verkehrsregeln hinwegsetzt. Insbesondere bei der Einfahrt in eine Kreuzung bei »feindlichem Grün« muss der Fahrer daher besonders vorsichtig sein und darf erst dann die Fahrt fortsetzen, wenn er sich vergewissert hat, dass die Fahrbahn frei ist. Bestehen hieran Zweifel, muss er notfalls anhalten. Insbesondere bei der Einfahrt in eine Kreuzung bei »feindlichem Grün« muss der Fahrer daher besonders vorsichtig sein und darf erst dann die Fahrt fortsetzen, wenn er sich vergewissert hat, dass die Fahrbahn frei ist. Bestehen hieran Zweifel, muss er notfalls anhalten.“

Wenn ihr bereits Bltzer-Erfahrungen mit dem Krankenwagen sammeln konntet, dann nur her damit. Wir freuen uns auf euer Feedback!

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