Videoüberwachung nun verboten?
Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 25-09-2009
Tags:Bundesverfassungsgericht, Deutsche Anwaltverein, Videoüberwachung, Vidit
0
Ist Videoüberwachung im Straßenverkehr zur Überprüfung der Abstände und der Einhaltung der Geschwindigkeit erlaubt oder nun doch verboten? Dies ist eine zentrale Frage, die aktuell in vielen Medien gestellt wird. Um die Frage richtig beantworten zu können muss man sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 11.08.09 genauer betrachten. Dieses besagt, dass Verkehrsüberwachungen mit Videokameras ohne konkreten Verdacht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstößt und nur auf Basis eines Gesetzes eingeschränkt werden dürfe.

Der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert betont gegenüber Auto-Motor-Sport, die Verfolgung von Abstands- oder Tempodelikten mit Videotechnik ohne jeden Anlass habe derzeit keine verfassungskonforme Basis. Deshalb liefen “die Länder Gefahr, dass ihnen die Bußgeldbescheide reihenweise von Gerichten zerschossen werden, wenn sie keine rechtlichen Konsequenzen ziehen”.
Der Deutsche Anwaltverein hat auf das Urteil Folgendes gesagt:
„Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins müssen alle Geschwindigkeitskontrollen mittels Video in der Bundesrepublik Deutschland sofort eingestellt werden. Dies ergebe sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 11.08.2009, in dem solche Videokontrollen in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt worden sind. Das Gericht hatte ausgeführt, dass es an einer Gesetzesgrundlage fehle. Nach Information des Deutschen Anwaltvereins finden solche automatisierten Video-Geschwindigkeitsmessungen auch in anderen Bundesländern statt, ohne dass es dafür ein entsprechendes Landesgesetz gibt. Nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts reiche es nicht aus, dass diese Kontrollen auf Erlasse bzw. Richtlinien der jeweiligen Fachministerien gestützt werden.“
Die in dem vom Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall verwendete Videotechnik VKS des Herstellers Vidit ist aufgrund vieler Faktoren (Genauigkeit, Bedien- und Auswertefreundlichkeit) bei der Polizei beliebt. Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Bremen und Sachsen nutzen Geräte des Herstellers Vidit. Laut Hersteller sind 44 VKS-Systeme in Polizeihand, nach Informationen aus Polizeikreisen sind bundesweit insgesamt etwa 70 Anlagen im Einsatz.
Allem zum Trotz geht Bayern davon aus, dass das im Freistaat eingesetzte Videosystem JVC-Piller rechtlich zulässig ist und deshalb auch Bußgeldbescheide rechtens sind. “Die Brückenkameras dienen lediglich als verlängertes Auge der Polizisten vor Ort”, sagt Holger Plank, Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Der Verkehr werde zwar gefilmt und in Echt-Zeit in den Dienstwagen übertragen, allerdings löst eine am Straßenrand postierte Identifizierungskamera erst dann aus, wenn die Beamten den Verdacht haben, dass ein Verkehrsverstoß vorliegt.
Fragt man Rechtskanzleien nach ihrer Einschätzung, so empfehlen diese auf alle Fälle, die Rechtslage im Detail überprüfen zu lassen.
Jetzt Twittern!

