Sind Blitzer nun rechtswidrig?
Geschrieben von Franz | Geschrieben in Recht | Geschrieben am 07-12-2009
Tags:Autobahn-Kontrolle, Blitzer, Videoüberwachung
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Ganz ehrlich, lange Zeit war mir die öffentliche Diskussion um die “Rechtswidirgkeit von Blitzern im Allgemeinen” zu dämlich. Doch nachdem diese Diskussion einfach nicht aufhören wollte, habe ich dann doch meine Aufmerksamkeit diesem Thema gewidmet.

Letztendlich führt die große Aufregung darauf zurück, dass das Oberlandesgericht Oldenburg eine fortlaufende Videokontrolle – so wie sie in der Vergangenheit z.B. auf Autobahnbrücken durchgeführt wurde – als illegal erklärte. Ich glaube, das ist ein nachvollziehbares Urteil, dem alle Autofahrer zustimmen werden. Denn hier geht es darum, dass in der Vergangenheit willkürlich jeder Autofahrer als potentieller Raser angesehen und erst einmal präventiv observiert wurde.
Ganz schlaue, wie der oberste Datenschützer von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, griffen nun dieses Urteil auf und stellten daraufhin das ganze System in Frage. Er behauptet gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa, dass auch für Blitzer eine gesetzliche Grundlage fehlt. Ziemlich provokante Aussage, die nun auch ein Innenminister Lorenz Caffier (CDU) nicht so stehen lassen konnte. Er warf Neumann vor, er vergleiche Äpfel mit Birnen, denn das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg beziehe sich nur auf eine verdachtsunabhängige Dauerüberwachung. Und beim Blitzen werde zunächst der Verstoß festgestellt und danach erst das Blitzerfoto gemacht. Nun kommen, wie so oft im Leben, auch noch Mißverständnisse hinzu… Neumann bekräftigt, es gehe ihn nicht darum Raser in Schutz zu nehmen, sondern die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen!
Vielleicht sollte man als Hintergrundwissen folgendes wissen: Neumann selbst erkannte wohl keinen “begründeten Verdacht” als ihn eine Zivilstreife im Februar 2006 beim Überfahren einer roten Ampel filmte. Er argumentierte vor dem Amtsgericht Schwerin, dass es sich in seinem Fall um eine “verdeckte Überwachung” handelte und er sein Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” verletzt sehe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Daten zwar rechtswidrig erhoben wurden, diese jedoch verwertet werden dürften.
Doch damit ist nun Schluss. Die Oldenburger Richter beanstandeten ein Messverfahren, bei dem Autofahrer verdachtsunabhängig gefilmt werden – also auch solche, die nicht rasen und nicht zu dicht auffahren. Nun dürfen, so das OLG, die Aufnahmen auch nicht mehr als Beweis in einem Bußgeldverfahren dienen.
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Das Urteil an sich ist schon recht merkwürdig, zudem man nun den Freifahrtschein ausgestellt hat, damit man in aller Seelenruhe rasen kann – in dem Bewusstsein, das niemand einem etwas kann.
Das vorab noch nie jemand auf die Idee gekommen ist, das ganze in Frage zu stellen, wundert also schon.
Nun, wie dem auch sei, andere Amtsrichter werden sich nicht weit aus dem Fenster lehnen wollen und diese Beurteilung so übernehmen – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Nun muss man allerdings auch in Betracht ziehen, das ein Blitzen mit stationären Anlagen sowie auch mit mobilen als unzulässig erklärt werden wird, denn bei Blitzern an Ampeln werden definitiv auch andere auf dem Foto erscheinen können – und schon haben wir das Malheure.
Jeder Jurastudent im ersten Semester könnte vor Gericht diese Geschichte abweisen lassen…
Damit hat sich die Justiz selber etwas eingebrockt, was sie so schnell nicht wieder loswerden wird.
Möglicherweise sollte man Richter von solchen Entscheidungen fernhalten, wenn sie keinen Führerschein besitzen oder selbst nicht fahren…oder man sollte bei obersten Gerichten nach und nach wieder Strafverfahren bearbeiten müssen, die Straftaten im Straßenverkehr behandeln…angefangen von Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung.
Dann würden derartige Urteile wohl nicht wieder zustande kommen.
Eigentlich ist es doch schon traurig, das wir diese Blitzer und Videoüberwachungen im Straßenverkehr überhaupt haben müssen – wobei sie nicht dem Abzocken, sondern tatsächlich der Sicherheit dienen sollten.