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	<title>Kommentare zu: Sind Blitzer nun rechtswidrig?</title>
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	<link>http://blog.radalert.de/recht/sind-blitzer-nun-rechtswidrig</link>
	<description>Alles rund um mobile und stationäre Blitzer.</description>
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		<title>Von: General-Investigation</title>
		<link>http://blog.radalert.de/recht/sind-blitzer-nun-rechtswidrig/comment-page-1#comment-1372</link>
		<dc:creator>General-Investigation</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 17:30:39 +0000</pubDate>
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		<description>Das Urteil an sich ist schon recht merkwürdig, zudem man nun den Freifahrtschein ausgestellt hat, damit man in aller Seelenruhe rasen kann - in dem Bewusstsein, das niemand einem etwas kann.
Das vorab noch nie jemand auf die Idee gekommen ist, das ganze in Frage zu stellen, wundert also schon. 

Nun, wie dem auch sei, andere Amtsrichter werden sich nicht weit aus dem Fenster lehnen wollen und diese Beurteilung so übernehmen - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Nun muss man allerdings auch in Betracht ziehen, das ein Blitzen mit stationären Anlagen sowie auch mit mobilen als unzulässig erklärt werden wird, denn bei Blitzern an Ampeln werden definitiv auch andere auf dem Foto erscheinen können - und schon haben wir das Malheure.

Jeder Jurastudent im ersten Semester könnte vor Gericht diese Geschichte abweisen lassen...
Damit hat sich die Justiz selber etwas eingebrockt, was sie so schnell nicht wieder loswerden wird.

Möglicherweise sollte man Richter von solchen Entscheidungen fernhalten, wenn sie keinen Führerschein besitzen oder selbst nicht fahren...oder man sollte bei obersten Gerichten nach und nach wieder Strafverfahren bearbeiten müssen, die Straftaten im Straßenverkehr behandeln...angefangen von Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung.
Dann würden derartige Urteile wohl nicht wieder zustande kommen.

Eigentlich ist es doch schon traurig, das wir diese Blitzer und Videoüberwachungen im Straßenverkehr überhaupt haben müssen - wobei sie nicht dem Abzocken, sondern tatsächlich der Sicherheit dienen sollten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil an sich ist schon recht merkwürdig, zudem man nun den Freifahrtschein ausgestellt hat, damit man in aller Seelenruhe rasen kann &#8211; in dem Bewusstsein, das niemand einem etwas kann.<br />
Das vorab noch nie jemand auf die Idee gekommen ist, das ganze in Frage zu stellen, wundert also schon. </p>
<p>Nun, wie dem auch sei, andere Amtsrichter werden sich nicht weit aus dem Fenster lehnen wollen und diese Beurteilung so übernehmen &#8211; das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.</p>
<p>Nun muss man allerdings auch in Betracht ziehen, das ein Blitzen mit stationären Anlagen sowie auch mit mobilen als unzulässig erklärt werden wird, denn bei Blitzern an Ampeln werden definitiv auch andere auf dem Foto erscheinen können &#8211; und schon haben wir das Malheure.</p>
<p>Jeder Jurastudent im ersten Semester könnte vor Gericht diese Geschichte abweisen lassen&#8230;<br />
Damit hat sich die Justiz selber etwas eingebrockt, was sie so schnell nicht wieder loswerden wird.</p>
<p>Möglicherweise sollte man Richter von solchen Entscheidungen fernhalten, wenn sie keinen Führerschein besitzen oder selbst nicht fahren&#8230;oder man sollte bei obersten Gerichten nach und nach wieder Strafverfahren bearbeiten müssen, die Straftaten im Straßenverkehr behandeln&#8230;angefangen von Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung.<br />
Dann würden derartige Urteile wohl nicht wieder zustande kommen.</p>
<p>Eigentlich ist es doch schon traurig, das wir diese Blitzer und Videoüberwachungen im Straßenverkehr überhaupt haben müssen &#8211; wobei sie nicht dem Abzocken, sondern tatsächlich der Sicherheit dienen sollten.</p>
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