Sind Blitzer nun rechtswidrig?

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 07-12-2009

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Ganz ehrlich, lange Zeit war mir die öffentliche Diskussion um die “Rechtswidirgkeit von Blitzern im Allgemeinen” zu dämlich. Doch nachdem diese Diskussion einfach nicht aufhören wollte, habe ich dann doch meine Aufmerksamkeit diesem Thema gewidmet.

Videoüberwachung auf Autobahnbrücke

Letztendlich führt die große Aufregung darauf zurück, dass das Oberlandesgericht Oldenburg eine fortlaufende Videokontrolle – so wie sie in der Vergangenheit z.B. auf Autobahnbrücken durchgeführt wurde – als illegal erklärte. Ich glaube, das ist ein nachvollziehbares Urteil, dem alle Autofahrer zustimmen werden. Denn hier geht es darum, dass in der Vergangenheit willkürlich jeder Autofahrer als potentieller Raser angesehen und erst einmal präventiv observiert wurde.

Ganz schlaue, wie der oberste Datenschützer von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, griffen nun dieses Urteil auf und stellten daraufhin das ganze System in Frage. Er behauptet gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa, dass auch für Blitzer eine gesetzliche Grundlage fehlt. Ziemlich provokante Aussage, die nun auch ein Innenminister Lorenz Caffier (CDU) nicht so stehen lassen konnte. Er warf Neumann vor, er vergleiche Äpfel mit Birnen, denn das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg beziehe sich nur auf eine verdachtsunabhängige Dauerüberwachung. Und beim Blitzen werde zunächst der Verstoß festgestellt und danach erst das Blitzerfoto gemacht. Nun kommen, wie so oft im Leben, auch noch Mißverständnisse hinzu… Neumann bekräftigt, es gehe ihn nicht darum Raser in Schutz zu nehmen, sondern die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen!

Vielleicht sollte man als Hintergrundwissen folgendes wissen: Neumann selbst erkannte wohl keinen “begründeten Verdacht” als ihn eine Zivilstreife im Februar 2006 beim Überfahren einer roten Ampel filmte. Er argumentierte vor dem Amtsgericht Schwerin, dass es sich in seinem Fall um eine “verdeckte Überwachung” handelte und er sein Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” verletzt sehe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Daten zwar rechtswidrig erhoben wurden, diese jedoch verwertet werden dürften.

Doch damit ist nun Schluss. Die Oldenburger Richter beanstandeten ein Messverfahren, bei dem Autofahrer verdachtsunabhängig gefilmt werden – also auch solche, die nicht rasen und nicht zu dicht auffahren. Nun dürfen, so das OLG, die Aufnahmen auch nicht mehr als Beweis in einem Bußgeldverfahren dienen.

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Polizei löscht Blitzerfotos ausländischer Fahrzeughalter

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerland | Posted on 21-09-2009

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Blitzer, na und? Laut Informationen der Märkischen Oberzeitung, müssen Autofahrer aus dem Ausland, die in Deutschland mit dem Auto zu schnell unterwegs sind, kaum mit Strafverfolgung rechnen. Betrachtet man die Monate Juni, Juli und August 2009, so konnten in Brandenburg 42.118 Geschwindigkeitsverstöße mit im Ausland zugelassenen Autos nicht geahndet werden. Die Zeitung hat diese Informationen vom Innenministerium in Potsdam erhalten. Setzt man diese Zahl der Verkehrsverstoße ins Verhältnis zu allen Geschwindigkeitsverstoßen in Brandenburg, so ergibt sich die erschreckend hohe Prozentzahl von 9,6. Das sind 9,6 Prozent Raser, die nicht für ihren Verstoß büßen müssen! Die ausbleibende Strafverfolgung wird laut Innenministerium mit den fehlenden Vollstreckungsvereinbarungen unter den Staaten begründet.

Eigentlich ziemlich ungerecht, muss man sich hierzulande als deutscher “Raser” denken. Ähnlich fühlt auch der Ministeriumssprecher Geert Piorkowski, der die Situation als unbefriedigend bezeichnet. Das Problem tritt vor allem bei Starenkästen oder Blitzerampeln auf, das bedeutet bei allen automatisierten Messungen. Hier werden die schönen Blitzerfotos unbearbeitet gelöscht, sobald es sich bei dem Fahrzeughalter um einen Halter aus dem Ausland handelt. Ausnahme: Österreicher und Niederländer, denn mit deren Ländern gebe es Vollstreckungsvereinbarungen. Wie kann man dem ganzen entgegenwirken? Nun, es sei möglich, ausländische Kraftfahrer nach einer mobilen Kontrolle mit einem Lasergerät sofort anzuhalten und abzukassieren. Da die Brandenburger Polizei jedoch nur wenige Videowagen besitzt (bitte merken ;) ), ist ein vermehrter Einsatzt auf den Autobahnen in dieser Art schwierig zu managen. “Das ist absolut unzureichend”, kritisiert Andreas Schuster, Chef der Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg. “Nicht nur die deutschen Autofahrer, auch die Polizisten sind frustriert, wenn polnische Fahrer mit Tempo 120 durch eine Baustelle rasen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.” Da gerade auf Autobahnen Raser in der Regel nicht sofort angehalten werden können, steige dort durch das ungestrafte Rasen das Sicherheitsrisiko.

Blitzer auf der Autobahn

Die Polizei steht nicht alleine mit Ihrer Kritik, auch der ADAC bemängelt die fehlenden Vereinbarungen. “Da entsteht der Eindruck: In Deutschland kannst du machen, was du willst”, so der ADAC-Rechtsexperte Maximilian Maurer. Doch auch in Deutschland gibt es genügend schwarze Schafe, die im Ausland ebenfalls diese Lücke im System ausnutzen würden, so Herr Maurer. Da die Rechtssysteme in den verschiedensten Länder einfach zu unterschiedlich sind, wird dieses Problem auch noch weiter in der Zukunft bestehen.

Update 24.09.09:

Laut Informationen des Brandenburger Tagesspiegel, will die Stadt nun im Alleingang den Druck auf diese Raser erhöhen. „Wir werden schon in Kürze damit beginnen, die Blitzerfotos für drei Monate im Zentralrechner der Zentralen Bußgeldstelle zu speichern“, kündigte der Ministeriumssprecher an. „Dann können wir bei manuellen Kontrollen darauf zurückgreifen und die Verwarnungs- oder Bußgelder nachträglich kassieren.“

Was dabei allerdings nicht vergessen werden darf, ist das eher sehr geringe Risiko bei einer manuellen Kontrolle überhaupt erwischt zu werden. Zur Zeit werden 90 Prozent aller Geschwindigkeitsübertretungen automatisch festgestellt. Dennoch: Brandenburg will unnachgiebig mit den Rasern sein. Während ein neues EU-Gesetz vorsieht, Strafen zwar europaweit, aber erst ab 70 Euro einzutreiben, will die Stadt Brandenburg hier keinen Untschied machen, schließlich müssen Autofahrer, die mit 20 Kilometern pro Stunde zu schnell unterwegs war, auch “nur” 30 Euro zahlen.

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