Gericht nutzt forensische Anthropologen zur Identifizierung von Rasern
Posted by RadAlert | Posted in Blitzerfotos, Recht | Posted on 23-11-2009
Tags:Blitzerfoto, Forensik, Gericht
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Ein Bekannter von mir steckt aktuell in einer großen Blitzer-Klage. Dabei geht es um den Zustand, dass er nicht derjenige ist, der auf dem Foto zu sehen ist.
“Ich bin nicht der auf dem Foto”, hört das Gericht wahrscheinlich schon desöfteren von Autofahrern, die wegen zu schnellen Fahrens vor Gericht stehen. Ob der Richter dies anerkennt hängt wesentlich von der Qualität des Blitzerfotos ab. Seit Kurzem hört man desöfteren, dass Richter für ihre Urteilssprüche auch Gutachten von forensischen Anthropologen nutzen.

In einem Beispiel war ein Autofahrer in die Radarfalle am Bielefelder Berg gerast, dabei wurde er mit Tempo 169 statt 100 geblitzt.
Gegen das Bußgeld von 275 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot legte dieser sofort Widerspruch ein, da er nicht gefahren sei. Die zweifellos männliche Person auf dem Foto der Radaranlage war bartlos, trug Brille und Schirmkappe. Der Angeklagte erschien zu seinem Gerichtstermin, wer ahnt es nicht, mit Vollbart und ohne Brille. Doch dabei hat der Raser seine Rechnung ohne die forensische Anthropologin gemacht. Die Sachverständige hatte ihren Laptop, Drucker und Kamera dabei und machte gleich im Gerichtssaal ein Foto vom Angeklagten. Sie bearbeitete es am Computer und verglich dieses mit dem Blitzerbild. Danach sah es für den Raser nicht mehr gut aus. Es liesen sich deutliche Übereinstimmungen und Unterschiede erkennen. Im Gerichtssaal hörte man dann “Querfurchung über die gesamte Stirn”, die “Welligkeit des Nasenrückens” und die “Vieleckigkeit des Gesichts”. All dies führte zu dem Ergebnis, dass “sehr wahrscheinliche Identität” vorlag.
Da der Angeklagte jedoch mit einer kleinen Baufirma selbstständig ist und ein zweimonatiges Fahrverbot zum Ruin führen könnte, erreichte er, dass der Amtsrichter das Fahrverbot auf einen Monat verringerte und das Bußgeld im Gegenzug auf 500 Euro erhöhte.
In einem anderen Fall hatte die Fahrerin mit ihrer Klage mehr Glück, sie hatte behauptet, ihre Mutter sei gefahren. Da hier das Blitzerfoto so schlecht war, konnte selbst die Expertin nicht weiterhelfen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Wir lernen also daraus, lieber die Schuld auf die Mutter schieben als nur zu behaupten, dass man es selbst nicht war…
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