Sind Blitzer nun rechtswidrig?

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 07-12-2009

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Ganz ehrlich, lange Zeit war mir die öffentliche Diskussion um die “Rechtswidirgkeit von Blitzern im Allgemeinen” zu dämlich. Doch nachdem diese Diskussion einfach nicht aufhören wollte, habe ich dann doch meine Aufmerksamkeit diesem Thema gewidmet.

Videoüberwachung auf Autobahnbrücke

Letztendlich führt die große Aufregung darauf zurück, dass das Oberlandesgericht Oldenburg eine fortlaufende Videokontrolle – so wie sie in der Vergangenheit z.B. auf Autobahnbrücken durchgeführt wurde – als illegal erklärte. Ich glaube, das ist ein nachvollziehbares Urteil, dem alle Autofahrer zustimmen werden. Denn hier geht es darum, dass in der Vergangenheit willkürlich jeder Autofahrer als potentieller Raser angesehen und erst einmal präventiv observiert wurde.

Ganz schlaue, wie der oberste Datenschützer von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, griffen nun dieses Urteil auf und stellten daraufhin das ganze System in Frage. Er behauptet gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa, dass auch für Blitzer eine gesetzliche Grundlage fehlt. Ziemlich provokante Aussage, die nun auch ein Innenminister Lorenz Caffier (CDU) nicht so stehen lassen konnte. Er warf Neumann vor, er vergleiche Äpfel mit Birnen, denn das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg beziehe sich nur auf eine verdachtsunabhängige Dauerüberwachung. Und beim Blitzen werde zunächst der Verstoß festgestellt und danach erst das Blitzerfoto gemacht. Nun kommen, wie so oft im Leben, auch noch Mißverständnisse hinzu… Neumann bekräftigt, es gehe ihn nicht darum Raser in Schutz zu nehmen, sondern die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen!

Vielleicht sollte man als Hintergrundwissen folgendes wissen: Neumann selbst erkannte wohl keinen “begründeten Verdacht” als ihn eine Zivilstreife im Februar 2006 beim Überfahren einer roten Ampel filmte. Er argumentierte vor dem Amtsgericht Schwerin, dass es sich in seinem Fall um eine “verdeckte Überwachung” handelte und er sein Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” verletzt sehe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Daten zwar rechtswidrig erhoben wurden, diese jedoch verwertet werden dürften.

Doch damit ist nun Schluss. Die Oldenburger Richter beanstandeten ein Messverfahren, bei dem Autofahrer verdachtsunabhängig gefilmt werden – also auch solche, die nicht rasen und nicht zu dicht auffahren. Nun dürfen, so das OLG, die Aufnahmen auch nicht mehr als Beweis in einem Bußgeldverfahren dienen.

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Dortmunder muss fürs Abbremsen vor stationären Blitzer bezahlen

Posted by RadAlert | Posted in Blitzerland | Posted on 12-10-2009

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Ach jeh, ach jeh… Die Pressestelle der Polizei Bremen hat einen ganz unglücklichen Blitzer-Fall veröffentlicht:

Am 01.Oktober wurde ein 35-jähriger Mann aus Dortmund auf der Autobahn 1 im Baustellenbereich der Weserbrücke in Richtung Hamburg von der Polizei herausgezogen. Aufgefallen ist der Audi-Fahrer da er statt der erlaubten 80 km/h 130 km/h gefahren ist – und dann kurz darauf vor einem stationären Blitzer extrem herunterbremste. Man könnte sagen, gut gewusst oder Glück gehabt, doch das dumme an der Sache war, dass die mobile Polizeikontrolle eine Videodokumentation durchgeführt hatte…

Also fuhr die Polizei dem Raser hinterher und ließen ihn erst einmal für eine Kontrolle rechts ran fahren. In dieser Kontrolle fanden die Polizisten ein aktiviertes Navigationsgerät mit integriertem Radarwarner…

Wie erzählt, hatte dieses zuverlässig vor dem stationären Blitzer gewarnt, doch konnte es nichts gegen die Videoaufzeichnung machen. Da diese Art der Warnung nicht ganz legal ist, stellten die Beamten gleich das Navigationsgerät sicher. Dem Autofahrer droht jetzt ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Echt zu dumm, da sind einfach zu viele unglückliche Umstände zusammengekommen! Mein Beileid.

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Videoüberwachung nun verboten?

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 25-09-2009

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Ist Videoüberwachung im Straßenverkehr zur Überprüfung der Abstände und der Einhaltung der Geschwindigkeit erlaubt oder nun doch verboten? Dies ist eine zentrale Frage, die aktuell in vielen Medien gestellt wird. Um die Frage richtig beantworten zu können muss man sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 11.08.09 genauer betrachten. Dieses besagt, dass Verkehrsüberwachungen mit Videokameras ohne konkreten Verdacht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstößt und nur auf Basis eines Gesetzes eingeschränkt werden dürfe.

Verkehrsüberwachung
Der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert betont gegenüber Auto-Motor-Sport, die Verfolgung von Abstands- oder Tempodelikten mit Videotechnik ohne jeden Anlass habe derzeit keine verfassungskonforme Basis. Deshalb liefen “die Länder Gefahr, dass ihnen die Bußgeldbescheide reihenweise von Gerichten zerschossen werden, wenn sie keine rechtlichen Konsequenzen ziehen”.

Der Deutsche Anwaltverein hat auf das Urteil Folgendes gesagt:


„Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins müssen alle Geschwindigkeitskontrollen mittels Video in der Bundesrepublik Deutschland sofort eingestellt werden. Dies ergebe sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 11.08.2009, in dem solche Videokontrollen in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt worden sind. Das Gericht hatte ausgeführt, dass es an einer Gesetzesgrundlage fehle. Nach Information des Deutschen Anwaltvereins finden solche automatisierten Video-Geschwindigkeitsmessungen auch in anderen Bundesländern statt, ohne dass es dafür ein entsprechendes Landesgesetz gibt. Nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts reiche es nicht aus, dass diese Kontrollen auf Erlasse bzw. Richtlinien der jeweiligen Fachministerien gestützt werden.“

Die in dem vom Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall verwendete Videotechnik VKS des Herstellers Vidit ist aufgrund vieler Faktoren (Genauigkeit, Bedien- und Auswertefreundlichkeit) bei der Polizei beliebt. Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Bremen und Sachsen nutzen Geräte des Herstellers Vidit. Laut Hersteller sind 44 VKS-Systeme in Polizeihand, nach Informationen aus Polizeikreisen sind bundesweit insgesamt etwa 70 Anlagen im Einsatz.

Allem zum Trotz geht Bayern davon aus, dass das im Freistaat eingesetzte Videosystem JVC-Piller rechtlich zulässig ist und deshalb auch Bußgeldbescheide rechtens sind. “Die Brückenkameras dienen lediglich als verlängertes Auge der Polizisten vor Ort”, sagt Holger Plank, Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Der Verkehr werde zwar gefilmt und in Echt-Zeit in den Dienstwagen übertragen, allerdings löst eine am Straßenrand postierte Identifizierungskamera erst dann aus, wenn die Beamten den Verdacht haben, dass ein Verkehrsverstoß vorliegt.

Fragt man Rechtskanzleien nach ihrer Einschätzung, so empfehlen diese auf alle Fälle, die Rechtslage im Detail überprüfen zu lassen.

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