Videoüberwachung nun verboten?

Posted by Franz | Posted in Recht | Posted on 25-09-2009

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Ist Videoüberwachung im Straßenverkehr zur Überprüfung der Abstände und der Einhaltung der Geschwindigkeit erlaubt oder nun doch verboten? Dies ist eine zentrale Frage, die aktuell in vielen Medien gestellt wird. Um die Frage richtig beantworten zu können muss man sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 11.08.09 genauer betrachten. Dieses besagt, dass Verkehrsüberwachungen mit Videokameras ohne konkreten Verdacht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstößt und nur auf Basis eines Gesetzes eingeschränkt werden dürfe.

Verkehrsüberwachung
Der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert betont gegenüber Auto-Motor-Sport, die Verfolgung von Abstands- oder Tempodelikten mit Videotechnik ohne jeden Anlass habe derzeit keine verfassungskonforme Basis. Deshalb liefen “die Länder Gefahr, dass ihnen die Bußgeldbescheide reihenweise von Gerichten zerschossen werden, wenn sie keine rechtlichen Konsequenzen ziehen”.

Der Deutsche Anwaltverein hat auf das Urteil Folgendes gesagt:


„Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins müssen alle Geschwindigkeitskontrollen mittels Video in der Bundesrepublik Deutschland sofort eingestellt werden. Dies ergebe sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 11.08.2009, in dem solche Videokontrollen in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt worden sind. Das Gericht hatte ausgeführt, dass es an einer Gesetzesgrundlage fehle. Nach Information des Deutschen Anwaltvereins finden solche automatisierten Video-Geschwindigkeitsmessungen auch in anderen Bundesländern statt, ohne dass es dafür ein entsprechendes Landesgesetz gibt. Nach der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts reiche es nicht aus, dass diese Kontrollen auf Erlasse bzw. Richtlinien der jeweiligen Fachministerien gestützt werden.“

Die in dem vom Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall verwendete Videotechnik VKS des Herstellers Vidit ist aufgrund vieler Faktoren (Genauigkeit, Bedien- und Auswertefreundlichkeit) bei der Polizei beliebt. Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Bremen und Sachsen nutzen Geräte des Herstellers Vidit. Laut Hersteller sind 44 VKS-Systeme in Polizeihand, nach Informationen aus Polizeikreisen sind bundesweit insgesamt etwa 70 Anlagen im Einsatz.

Allem zum Trotz geht Bayern davon aus, dass das im Freistaat eingesetzte Videosystem JVC-Piller rechtlich zulässig ist und deshalb auch Bußgeldbescheide rechtens sind. “Die Brückenkameras dienen lediglich als verlängertes Auge der Polizisten vor Ort”, sagt Holger Plank, Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Der Verkehr werde zwar gefilmt und in Echt-Zeit in den Dienstwagen übertragen, allerdings löst eine am Straßenrand postierte Identifizierungskamera erst dann aus, wenn die Beamten den Verdacht haben, dass ein Verkehrsverstoß vorliegt.

Fragt man Rechtskanzleien nach ihrer Einschätzung, so empfehlen diese auf alle Fälle, die Rechtslage im Detail überprüfen zu lassen.

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Intelligenter Super-Blitzer im Einsatz

Posted by Franz | Posted in Blitzerland | Posted on 31-07-2009

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Wie eine Gruselgeschichte liest sich der Bericht über Super-Blitzer auf express.de. Eine Überwachung des Tempolimits ist aktuellen Hightech-Geräten viel zu langweilig. Sie erkennen einfach alles.

Nicht angeschnallt, schnell mal telefoniert oder einfach nur ein bisschen zu dicht aufgefahren? Mit VKS 3.1 und der neuartigen Software, die hinter dem Super-Blitzer mit Bürokraten-Namen steht, haben in Zukunft alle diese Verstöße ein unschönes Nachspiel.

Das System arbeitet gleich mit vier Kameras, die Überwachung des Vater Staats kommt aus vielen Blickwinkeln. Zwei der kleinen, unscheinbaren Geräte stehen auf einer Brücke, eines auf einer Anhöhe und das vierte Technikauge schließlich am Straßenrand – getreu dem Motto: Vier Augen sehen mehr als zwei. Und das von Hersteller Vidit entwickelte System sowieso alles.

Zwei Kameras erfassen die Geschwindigkeit und den Abstand der Fahrzeuge zueinander auf einer Länge von bis zu 500 Metern. Wer es eilig hat, muss zahlen. Wer dabei noch zu dicht auffährt, der darf den Überweisungsschein schon aus der Schublade holen.

Ausreden wie “Das muss jemand anders gewesen sein. Keine Ahnung, wem ich meinen Autoschlüssel nicht schon alles gegeben habe”, ziehen auch nicht mehr. Die dritte Kamera identifiziert den Fahrer eindeutig, die vierte und letzte dient Referenzzwecken.

Als wäre das alles nicht schon schlimm genug, macht VKS 3.1 eine steile Karriere. In Nordrhein-Westfalen ist das System schon im Einsatz, in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen auch.

Bei seinem zweifelhaften Erfolg, es hat immerhin schon knapp 2.000 Verstöße aufgenommen, wird sich die weitere Invasion nicht aufhalten lassen. Da hilft wohl nur vorschriftsgemäßes Fahren – oder du installierst dir den Radarwarner RadAlert auf deinem Handy.

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